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KfW und BAFA kennt jeder. Aber die wirklich großen Summen stecken in Landes- und Kommunalprogrammen – und 73% der Hausbesitzer nutzen sie nicht.
73%
Nutzen regionale Förderung nicht
6.500 €
Ø entgangene Förderung
4
Kombinierbare Förderebenen
Die meisten kennen nur Ebene 1. Clever Kombinierende schöpfen alle 4 aus.
Bundesförderung
KfW 458, KfW 270, BAFA-Energieberatung, Steuerbonus §35c
Landesförderung
Berlin: SolarPLUS | BW: L-Bank-Kredite | NRW: progres.nrw (Erdwärme MFH)
Kommunale Förderung
Städtische Solarprogramme, Stadtwerke-Boni, Gemeindefonds
Versorger-Boni
Stadtwerke-Einspeiseboni, Direktvermarktung, Smart-Meter-Bonus
Gesamt kombinierbar: bis zu 27.850 € Förderung
Bei einem typischen EFH mit PV + Wärmepumpe + Speicher
KfW 270 – Erneuerbare Energien
Bis 150.000 € pro Anlage
Konditionen: Ab 4,43% p.a. (April 2026)
Wichtig: Vor Auftragserteilung beantragen
💡 Kombinierbar mit Tilgungszuschuss bei Effizienzhaus-Standard
KfW 458 – Heizungsförderung (BEG EM)
30% Grundförderung, bis 70% mit Boni (Wärmepumpe)
Konditionen: Zuschuss – keine Rückzahlung
Wichtig: Erst Vertrag mit Förder-Vorbehalt, dann Antrag, dann Baustart
💡 Klimageschwindigkeitsbonus +16% beim Tausch einer funktionstüchtigen Öl-/Gasheizung (Selbstnutzer)
BAFA Energieberatung
Bis 650 € (EFH/ZFH), 850 € ab 3 Wohneinheiten
Konditionen: 50% Kostenübernahme
Wichtig: Jederzeit, kein Ablaufdatum
💡 Muss von zugelassenem Energieeffizienz-Experten durchgeführt werden
Steuerbonus §35c EStG
20% der Kosten, max. 40.000 € über 3 Jahre
Konditionen: Direkte Steuererstattung
Wichtig: Antrag über Steuererklärung im Folgejahr
💡 Nur für selbstgenutztes Wohneigentum, kein KfW-Kredit gleichzeitig
Bayern
ℹ️ Kommunale Zuschüsse prüfen
NRW
ℹ️ Zusätzliche kommunale Zuschüsse möglich
Baden-Württemberg
ℹ️ Kommunen entscheiden individuell
Hamburg
ℹ️ Stadtstaaten haben oft höhere Fördersätze
Sachsen
ℹ️ Ostdeutschland oft höhere Investitionszuschüsse
Brandenburg
ℹ️ Strukturfonds erhöhen Förderhöhe
* Alle Angaben Stand Q1/2026. Programmes können sich ändern – prüfen Sie die aktuellen Bedingungen bei der jeweiligen Förderbank.
❌ Vertrag unterschrieben bevor Antrag gestellt
Förderfähigkeit komplett verloren
❌ Zwei nicht kombinierbare Programme beantragt
Einer der Anträge wird abgelehnt, Rückforderung droht
❌ Energieberater nicht auf dena-Liste
BAFA erkennt Gutachten nicht an, Förderung abgelehnt
❌ Belege nicht 10 Jahre aufbewahrt
Bei Prüfung: Rückforderung der gesamten Förderung
⚠️ Die wichtigste Regel überhaupt:
Niemals mit den Arbeiten beginnen, bevor der Förderantrag gestellt ist. Bei der KfW-Heizungsförderung gilt seit 2024: erst Vertrag mit Förder-Vorbehalt (aufschiebende oder auflösende Bedingung), dann Antrag, dann Baustart. Ein Vertrag ohne diese Klausel oder ein Baustart vor dem Antrag kostet die Förderung. Regionale Programme können strenger sein – dort zählt die jeweilige Richtlinie.